Stellungnahmen zu der Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und Rechnen vom 18.5.2006
Sehr geehrte Frau Ministerin Wolff,
leider haben wir bislang auf unsere Stellungnahme, die wir am 27.04.06 an Sie geschickt haben, keine Antwort erhalten. Inzwischen liegt uns die Verordnung vom 18.5. 2006 vor.
Im Rahmen eines Vortrags habe ich dazu ausführlich Stellung genommen und bin zu folgendem Ergebnis gelangt: Die Verordnung ist:
ein Rückschritt gegenüber den KMK-Grundsätzen
überflüssig, denn es existiert in Hessen seit dem 1. August 2005 die
Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der
Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der
Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM). In § 2, Fördermaßnahmen
und Lernförderung, ist alles gesagt, was zu diesem Thema relevant ist:
(1) Die Förderung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers ist
Prinzip des gesamten Unterrichts und Aufgabe der gesamten schulischen
Arbeit. Jedes Kind soll mit anderen Kindern zusammen und auch durch sie
gefördert werden. Die individuelle Förderung ist in den
Gesamtzusammenhang schulischer Lernförderung zu stellen. Im Fall
drohenden Leistungsversagens ist als Maßnahme nach § 3 Abs. 6 Satz 2 des
Hessischen Schulgesetzes ein individueller Förderplan zu erstellen.
Zur weiteren Erläuterung lege ich das Manuskript meines Vortrags bei.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Valtin
Christoph Jantzen
Gibt es eigentlich Mitgliederinnen? Geschlechtersensitive Sprache
Hanna Sauerborn
Frage des Monats: Leseflüssigkeit fördern
Erika Altenburg
Frage des Monats: Leseflüssigkeit fördern
Sabine Birck
Frage des Monats: Leseflüssigkeit fördern
Hans Brügelmann
Frage des Monats: Leseflüssigkeit fördern