Stellungnahme zur Hessischen Verordnung – Juni

Stellungnahmen zu der Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und Rechnen vom 18.5.2006

Sehr geehrte Frau Ministerin Wolff,

leider haben wir bislang auf unsere Stellungnahme, die wir am 27.04.06 an Sie geschickt haben, keine Antwort erhalten. Inzwischen liegt uns die Verordnung vom 18.5. 2006 vor.


Im Rahmen eines Vortrags habe ich dazu ausführlich Stellung genommen und bin zu folgendem Ergebnis gelangt: Die Verordnung ist:
ein Rückschritt gegenüber den KMK-Grundsätzen
überflüssig, denn es existiert in Hessen seit dem 1. August 2005 die Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM). In § 2, Fördermaßnahmen und Lernförderung, ist alles gesagt, was zu diesem Thema relevant ist: (1) Die Förderung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers ist Prinzip des gesamten Unterrichts und Aufgabe der gesamten schulischen Arbeit. Jedes Kind soll mit anderen Kindern zusammen und auch durch sie gefördert werden. Die individuelle Förderung ist in den Gesamtzusammenhang schulischer Lernförderung zu stellen. Im Fall drohenden Leistungsversagens ist als Maßnahme nach § 3 Abs. 6 Satz 2 des Hessischen Schulgesetzes ein individueller Förderplan zu erstellen.

Zur weiteren Erläuterung lege ich das Manuskript meines Vortrags bei.

Mit freundlichen Grüßen

 Renate Valtin

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